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* Aktuelles *



Betrieblicher Datenschutz

Das Bundesdatenschutzgesetz und die Datenschutz-Grundverordnung bewahren den Einzelnen vor Beeinträchtigung durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten.


Zur sachgerechten Umsetzung der Vorschriften greifen viele Unternehmen auf externe Datenschutzbeauftragte zurück. Gerade für kleinere und mittelgroße Unternehmen ist dieser Weg kostengünstiger als einen eigenen Mitarbeiter zu benennen.



Hinweisgeberschutz

Hinweisgebende Personen haben auf von uns betriebenen kundeneigene Websiten die Möglichkeit, im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) Verstöße zu melden, die Ihnen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit aufgefallen sind.


Wir beraten Sie zu dem Thema und stellen die technische Grundlage für den Betrieb eines hochsicheren Portals bereit.




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